Auf dieser Seite informieren wir sie über den aktuellen Stand unserer Streuobstwiese


Obstbaum-Patenschaft

Mit der Obstbaum-Patenschaft ernten Sie in einigen Jahren Ihre eigenen Früchte von Ihrem gepateten Baum!

Viele Familien mit Kindern freuen sich über eine Obstbaum-Patenschaft und besuchen gemeinsam ihren Baum und feiern das Erntefest im Herbst, um ihren Kindern einen erlebnisreichen Ausflug zum Obstgarten zu bieten: vitaminreiches Obst selbst pflücken vom eigenen Baum in der biologisch bewirtschafteten Obstwiese - Frische ist garantiert!

Mit einer Obstbaum-Patenschaft werden Sie für 5 Jahre Pate Ihres ‚eigenen‘ Obstbaumes. Damit gehören Ihnen sämtliche Früchte, die Ihr Baum in den Jahren Ihrer Patenschaft trägt.

Welche Sorte darf es denn sein?

Wir bieten Obstbaum-Patenschaften für alte Obstsorten wie z. B. Apfelquitte, Birnenquitte, Pastorenbirne, Köstliche von Charneux, Hauszwetschge, Haroma, Topaz, Rebella, Gravensteiner, Kaiser Wilhelm, Roter Boskoop und Schöner von Boskoop usw. an.

Eine Urkunde bestätigt die Obstbaum-Patenschaft, der Baum wird mit dem Namen des Paten gekennzeichnet – eine perfekte Voraussetzung für ein Suchspiel auf der Obstwiese nach dem richtigen Baum, ein großer Spaß für Kinder!

Über wichtige Termine der Apfelbaumpatenschaft werden Sie über unsere Newsletter informiert.

Inhaber einer Apfelbaumpatenschaft sind herzlich eingeladen, Ihren Apfelbaum so oft sie möchten, zu besuchen und dann im Herbst zu beernten. 

Die Apfelbaum-Patenschaft ist nicht nur ein gesundes Geschenk – sie hält auch lange: Begleiten Sie Ihren Apfelbaum durch ein ganzes Jahr, von der Knospe bis zum Erntefest, exklusiv für Apfelbaum-Paten und ihre Begleiter!


Bei einem Interesse an einer Baumpatenschaft informieren Sie bitte den Vorstand des Vereins.



Vergabe der Patenschaften:

 

  • Patenberechtigt sind nur Mitglieder des Verein für Gartenbau und Landespflege Feucht e.V. – Ausnahme: 3 Bäume sind für Feuchter   Kindergärten / Hort reserviert
    Sollten mehr Patenschaften beantragt werden wie Obstbäume zur Verfügung stehen werden diese innerhalb der Interessenten verlost. Gleiches gilt für die reservierten Bäume für Kindergärten / Horte.
  • Die Patenschaft ist auf die Dauer von 5 Jahren begrenzt, kann aber nach Ablauf auf Wunsch neu beantragt werden. Während dieser Zeit gehören Ihnen sämtliche Früchte die der Baum in den Jahren Ihrer Patenschaft trägt.
  • Die Patenschaft endet automatisch mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Verein.
  • Die Patenschaft kann vom Vorstand des Vereins auf Grund von Fehlverhalten. gekündigt werden.
  • Für die Patenschaft ist jährlich ein Betrag von 10 Euro an den Verein zu entrichten. Ausnahme: die 3 reservierten Bäume für Kindergärten und Hort. Diese werden beitragsfrei zur Verfügung gestellt.

       

Pflichten innerhalb der Patenschaft

 

  • Die Paten verpflichten sich Ihre Obstbäume bei Trockenheit regelmäßig mit Wasser zu versorgen.
  • Es dürfen keinerlei Schnitt und sonstige Maßnahmen eigenständig an den Bäumen durchgeführt werden. Dies obliegt ausschließlich den ausgebildeten Kräften des Vereins.
  • Die Paten verpflichten sich die Streuobstwiese möglichst schonend und pfleglich zu betreten. Unrat ist zu entsorgen.
  • An anfallenden Arbeitseinsätzen in der Streuobstwiese beteiligen sich alle Obstbaum-Paten.
  • Private Feiern auf der Streuobstwiese sind untersagt.
  • Die Paten verpflichten sich Fehlverhalten dem Verein zur Kenntnis zu bringen.